Einberufung des Kartellchargiertenkorps anlässlich der Jugendwallfahrt in Mariazell
Mittwoch, 21. Juli 2010Gemäß Punkt 1.4 b des Kartellchargiercomments berufen wir anlässlich der Jugendwallfahrt in Mariazell am Sonntag, den 15. August 2010 das Kartellchargiertenkorps des Mittelschüler-Kartell-Verbandes der farbentragenden katholischen Studentenkorporationen Österreichs nach Mariazell ein.
Anreise
Um eine angenehme An- und Abreise zu gewährleisten stellt der MKV sinnvoller Weise bereits am Samstag, den 14. August 2010 Sternbusse für alle Bundesländer zur Verfügung. Genaue Abfahrtsorte und Zeiten werden noch bekanntgegeben.
Selbstverständlich können diese Busse auch Kartellbrüder in Anspruch nehmen, welche nicht im Korps eingeteilt sind.
Für Übernachtungsmöglichkeiten und ein entsprechendes Abendprogramm ist gesorgt.
Aufgebot
Das Aufgebot jeder Aktivenschaft umfasst maximal drei Chargierte einschließlich eines Fahnen- bzw. Standartenchargierten. In jedem Falle umfasst das Aufgebot die Standarten der Landesverbände einschließlich ihrer Flügelchargierten.
Chargierablauf am Sonntag, 15. August 2010
Der Treffpunkt für Chargierte ist die Hauptschule in Mariazell (Hans Laufensteinweg 1, 8630 Mariazell). Chargierte, die zu spät zu den Chargiertenaufstellungen erscheinen, können nicht mehr in das Kartellchargiertenkorps integriert werden!
ab 07:00 s.t. Gemeinsames Frühstück Europeum: Wiener Straße 9
08:45 s.t. Umziehen der Chargierten Hauptschule: Hans Laufensteinweg 1
09:30 s.t. Aufstellung des Chargiertenkorps Hauptschule: Hans Laufensteinweg 1
10:00 s.t. Heilige Messe Basilika: Benedictusplatz 1
Wichsendepot/Umziehmöglichkeiten
Das Wichsendepot und die Umziehmöglichkeiten für Sonntag, 23. Mai 2010, befinden sich in der Hauptschule in Mariazell (Hans Laufensteinweg 1, 8630 Mariazell).
Adjustierung und Auftreten
Chargierte, die den Bestimmungen des Kartellchargiercomments (KCC) über Adjustierung und Auftreten (Pkt. 1.2 b – Vollwichs mit Schläger, Scheide mit Gehänge, schwarze, glatte Schuhe(!), Paradecerevis, Barett oder Stürmer) nicht genügen oder den Pkt. 1.3 h KCC (Gehorsamspflicht) verletzen, werden aus dem Gesamtkorps verwiesen. Verweise werden als Nichterscheinen der Korporation zum Aufgebot gewertet und entsprechend geahndet (Pönale).
Kommando
Während der den Einsätzen vorausgehenden Vorbereitungen hat der Kartellprätor das Kommando inne, bei den Einsätzen selbst der Kartellsenior (gemäß Pkt. 1.3 k und 2.3 Kartellchargiercomment).
Für die Kartellaktivenschaft
Michael Wilim v. Diablo, MDK e.h. Lukas Carda v. Nathan, GFW e.h.
Kartellsenior Kartellprätor

